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Bauwesen

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Baugesuchsverfahren.

Die RTB prüfen die Baugesuche nach den aktuellen Gesetzgebungen und bereiten die Baubewilligungen zuhanden des Gemeinderates zur Entscheidung vor.

 

Aufgrund der anzahlmässig immer noch überdurchschnittlichen Baueingaben und Anfragen müssen Sie mit erhöhten Bearbeitungszeiten bei der Behandlung der Baugesuche rechnen. Nachfolgende Durchlaufzeiten dienen aktuell als Anhaltspunkt:

 

Meldepflichtige Solaranlagen

 

 

Frist bis max. 30 Tage, meist in 1-5 Tagen erledigt

 

Beantwortung von schriftlichen Anfragen

 

1-4 Wochen (Norm: 2-5 Tage)

 

Eingangsprüfung/-bestätigung

 

2-4 Wochen (Norm: 7-14 Tage)

 

Prüfung nachgereichter Unterlagen

 

1-2 Wochen (Norm: 2-7 Tage)

 

Kleine Baugesuche (ab Vollständigkeit)

 

4-10 Wochen (Norm: 4-5 Wochen)

 

Ordentliche Baugesuche (ab Vollständigkeit, inkl. Publikation)

 

8-16 Wochen (Norm: 6-8 Wochen)

 

Ordentliche Baugesuche mit kantonaler Zustimmung

(ab Vorliegen einer kantonalen Zustimmung)

 

4-10 Wochen (Norm: 4-5 Wochen)

Baugesuche und weitere Dokumente

Reichen Sie Ihr Baugesuch mit dem Baugesuchsformular direkt bei den RTB oder der Gemeinde Möriken-Wildegg ein. Alle weiterführenden Dokumente finden Sie hier

Gesuch für die Benützung von öffentlichem Grund (Strassenaufbruch)

Für die Benützung von öffentlichem Grund (Strassenaufbruch oder Mietfläche) ist ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Das ausgefüllte Formular können Sie per E-Mail übermitteln.

Meldung Baufortschritt Möriken-Wildegg

Melden Sie einfach und bequem Ihren Baufortschritt mit dem Online-Formular.

 

Baumeldung

Katasterauskunft 

Wünschen Sie Leitungsauskünfte für eine bestimmte Parzelle? Hier können Sie Ihre Anfrage online ausführen.

 

Kontaktformular

Abwasser

Anschlussgebühren

Anschlussgebühren entwässerte Flächen CHF 30.00/m²
Anschlussgebühren BFG CHF 60.00/m²
Anschlussgebühren für Nettoinhalt Schwimmbassin CHF 30.00/m³

 

Jährliche Grundgebühren

Für Liegenschaften mit einer entwässerten Fläche bis zu 500m²

CHF 100.00 pauschal

 

Für Liegenschaften mit einer entwässerten Fläche grösser als 500m²

CHF 0.50/m²

 

Für entwässerte Strassenflächen

 

CHF 0.50/m²

 

Benützungsgebühr

Gebühr anhand Frischwasserverbrauch CHF 1.00/m³

FAQ Gemeinde Möriken-Wildegg

Kann ich mein Bauprojekt vor der Eingabe vorbesprechen?
Wir begrüssen eine partnerschaftliche Kommunikation. Bei Unklarheiten sind wir gerne bereit, das Gesuch mit Ihnen vor der Eingabe zu besprechen. Bei grösseren Bauvorhaben wie Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen sowie bei Vorhaben in der Kernzone ist eine Vorbesprechung erwünscht. Dies kann mögliche Konflikte frühzeitig aufdecken und allen Parteien unnötigen Aufwand ersparen. Bitte beachten Sie das Gebührenreglement.

Was ist eine Voranfrage?

Eine Voranfrage unterscheidet sich von einer Vorbesprechung. Sie muss schriftlich, zusammen mit dem Baugesuchsformular eingereicht werden. Mit der Voranfrage werden konkrete Fragestellungen beantwortet. Dies macht meistens bei besonderen Bauten Sinn, um eine höhere Planungssicherheit zu erlangen. Voranfragen sind kostenpflichtig.

Wo reiche ich mein Baugesuch ein?

Das Baugesuch reichen Sie bitte bei den RTB Regionale Technische Betriebe, Hardring 12, 5103 Wildegg oder bei der Gemeindeverwaltung, Yul Brynner-Platz, Postfach 320, 5103 Möriken ein. 

 Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?

Auf Bundesebene bilden das Raumplanungsgesetz sowie die Raumplanungsverordnung die Grundlagen.

 

Auf kantonaler Ebene sind das Baugesetz, die Bauverordnung sowie die Erläuterung zum Bau- und Nutzungsrecht massgebend.

 

Auf kommunaler Ebene bilden die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Bauzonenplan und Kulturlandplan sowie diverse Reglemente (z.B. Strassenreglement, Abwasserreglement) die Grundlagen.

 

Ausserdem sind die aktuellen Normen, Richtlinien sowie diverse Merkblätter zu beachten.

 

Je nach Art des Baugesuchs können weitere Gesetze wie z.B. das Umweltschutzgesetz zum Tragen kommen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen und Pläne enthalten (BauV § 51). Die Checkliste im Baugesuchsformular hilft Ihnen, ein vollständiges Gesuch einzureichen. Fehlende Unterlagen werden mit der Eingangsbestätigung nachgefordert.

Muss ich mein Bauprojekt profilieren?

Ausser beim vereinfachten Verfahren müssen Bauprofile Höhe, Umrisse, Dachneigungen, Erdgeschosskote (±0.00) und Terrainveränderungen erkennbar anzeigen. Die Profile müssen zwingend vor der öffentlichen Auflage stehen. Nach rechtskräftigem Abschluss des Bewilligungsverfahrens sind die Profile zu entfernen (BauV § 53).

Was ist ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren?

Klein- und Anbauten sowie Aussenwärmedämmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Bauten und Anlagen können im vereinfachten Baubewilligungsverfahren behandelt werden. Alle Eigentümer der angrenzenden Parzellen (siehe Skizze) müssen dem vereinfachten Verfahren mit diesem Formular zustimmen.

Was sind Klein- und Anbauten?

Klein- und Anbauten sind nicht dem Wohnen dienende Bauten, die eine maximale Gebäudefläche von 40 m² und eine maximale Fassadenhöhe von 3.00 m aufweisen. Klein- und Anbauten dürfen bis 2.00 m an die Parzellengrenze (gilt nicht für Strassenparzellen) gesetzt werden. Der Grenzabstand kann mit einer schriftlichen Zustimmung der betroffenen Nachbarschaft reduziert oder aufgehoben werden (BauV §19).

Darf ich einen Sichtschutz (Einfriedung) erstellen?

Einfriedungen sind bewilligungspflichtig. Sie können im vereinfachten Baubewilligungsverfahren behandelt werden. Einfriedungen dürfen bis zu einer Höhe von 1.80 m ab dem tiefergelegenen Terrain an die Parzellengrenze gesetzt werden (BauV §28).

 

Bei den Ein- und Ausfahrten dürfen die Einfriedungen die Sichtzonen nicht tangieren.

 

Einfriedungen und Stützmauern müssen einen Strassenabstand von 0.60 m (bei Kantonsstrassen 2.00 m) einhalten.

Was muss ich bei einem Gesuch für einen Carport beachten?

Für die Zufahrt müssen die Einmündungsradien von 3.00 m beidseitig auf der eigenen Parzelle vorhanden bzw. mit einer Dienstbarkeit geregelt sein.

 

In der Sichtzone muss eine freie Sicht innerhalb einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.

 

Falls der Carport im Unterabstand zur Strasse projektiert wird sowie einer Klein- und Anbaute entspricht, muss eine erleichterte Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Wie erhalte ich eine erleichterte Ausnahmegenehmigung?

Für untergeordnete Bauten wie z.B. Klein- und Anbauten kann eine erleichterte Ausnahmebewilligung betreffend Unterabstand gegenüber Strassen oder Baulinien erteilt werden. Diese werden mit einem Beseitigungsrevers bewilligt (BauG § 67a).

 

Ein schriftlicher Antrag kann direkt dem Baugesuch beigelegt werden. Hier finden Sie einen Musterantrag.

Welche Bauten und Anlagen sind baubewilligungsfrei?

In der Bauverordnung § 49 werden bewilligungsfreie Bauten und Anlagen aufgezählt.

 

Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften.

 

Besprechen Sie mit uns im Zweifelsfall Ihr Vorhaben.

Benötige ich für eine Solar- oder Photovoltaikanlage eine Baubewilligung?

Solar- oder Photovoltaikanlagen, die folgenden gestalterischen Vorgaben entsprechen, sind lediglich meldepflichtig, wenn sie

 

  • die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen;
  • von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
  • nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden;
  • als kompakte Fläche zusammenhängend sind.

 

Die Solar- oder Photovoltaikanlage ist mit dem Formular online zu erfassen. Das unterschriebene Formular muss zusätzlich mit den notwendigen Beilagen zur Bestätigung den RTB zugestellt werden.

 

Solar- oder Photovoltaikanlagen, die auf einem Gebäude erstellt werden, welches unter Denkmal- oder Substanzschutz steht oder in der Kernzone liegen, sind immer baubewilligungspflichtig.

Was kostet ein Baugesuch?

Die Baubewilligungsgebühr finden Sie hier.

 

Weitere Dienstleistungen und notwendige Gebühren (z.B. Brandschutzbewilligung, Bericht Procap, hindernisfreies Bauen bei Mehrfamilienhäusern) sowie Prüfung des Energienachweises und anderer Fachgutachten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Wo kann ich ein Baugesuch einsehen?

Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Die Publikation erfolgt sowohl im Lenzburger Bezirks-Anzeiger wie auch auf der Homepage der Gemeinde.

Die Gesuche können ohne Voranmeldung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Wo sind die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen aufrufbar.

www.ag.ch/oreb

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