In den Medien wird immer wieder über diverse Schadstoffe im Trinkwasser berichtet. Auch unser Trinkwasser ist nicht frei von Schadstoffen und wir sind gesetzlich verpflichtet Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen zu ergreifen. Wir halten jedoch fest, dass unser Trinkwasser uneingeschränkt konsumierbar ist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Trinkwasser ist ein hochwertiges und gleichzeitig kostengünstiges Lebensmittel. Es ist das am besten kontrollierte Lebensmittel unserer Ernährung und für Menschen jeden Alters und die Lebensmittelproduktion uneingeschränkt geeignet.
- Das Vorsorgeprinzip ist bei einem so wichtigen Grundnahrungsmittel wie dem Trinkwasser besonders wichtig. Strenge Anforderungswerte, die einen hohen Sicherheitsfaktor gegenüber negativen Auswirkungen auf die Gesundheit bieten, tragen zu einem dauerhaften, weitreichenden Schutz des Trinkwassers vor unerwünschten Stoffen und Organismen bei.
- Organische chemische Stoffe, die ins Grundwasser und nachfolgend in das Trinkwasser gelangen, können heute viel umfangreicher und präziser festgestellt werden als noch vor wenigen Jahren. Die neuen Analysenergebnisse können verunsichern und Zweifel bezüglich der Bekömmlichkeit des Trinkwassers aufwerfen. In dieser Hinsicht ist aber zu betonen, dass nicht nur die Spurenanalytik Fortschritte gemacht hat, sondern dass auch die toxikologische Beurteilung von nachweisbaren Stoffen ausgebaut wurde und heute eingehender erfolgt als früher. Bei als konsumfähig beurteiltem Trinkwasser ist deshalb ein hohes gesundheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet, das den berechtigten diesbezüglichen Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung trägt.
- Bei Überschreitung eines lebensmittelrechtlich festgelegten Höchstwerts muss unterschieden werden zwischen unmittelbar gesundheitsgefährdenden Situationen und Situationen ohne eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht zum Beispiel bei einer Verunreinigung des Trinkwassers mit Fäkalkeimen oder bei einer zu hohen Arsen-Konzentration. Im Zusammenhang mit vorsorglich tief angesetzten Höchstwerten von chemischen Schadstoffen hingegen ist eine Überschreitung des Höchstwerts im Trinkwasser zwar ein Qualitätsmangel, aber nicht unmittelbar gesundheitlich problematisch. Ein Beispiel hierfür sind Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln.
- Wenn Trinkwasser einen Qualitätsmangel aufweist, muss der Mangel behoben und die Absicherung wieder auf das hohe Niveau der Trinkwasserversorgung in der Schweiz gebracht werden. Die Wasserversorgungen, die Kantone und der Bund tragen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Massnahmen zur Erreichung der diesbezüglichen Ziele bei. Die kantonale Vollzugsbehörde legt die Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen immer unter Wahrung der Verhältnismässigkeit fest, das heisst mit Berücksichtigung des Gesundheitsrisikos.
Chlorothalonil
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Seit Januar 2020 ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, verboten. Mit diesem Verbot hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die wichtigste Massnahme ergriffen, um eine Belastung des Trinkwassers durch Abbauprodukte von Chlorothalonil zu reduzieren.
Weitere Informationen und Fakten finden Sie in der folgenden Stellungnahme und dem dazugehörigen Faktenblatt des Amtes für Verbraucherschutz des Kantons Aargau.
REGELUNG VON CHLOROTHALONIL-ABBAUPRODUKTEN IN TRINKWASSER
FAKTENBLATT Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser
Messwerte der Chlorothalonil-Abbauprodukte bei den Grundwasserpumpwerken Hard 1 und 2:
R417888 |
Hard I 0.078 µg/l |
Hard II 0.038 µg/l |
R471811 |
Hard I 0.590 µg/l |
Hard II 0.440 µg/l |
Die Grundwasserfassungen der RTB werden periodisch beprobt. Die entsprechenden Analysen und Auswertungen werden von spezialisierten Laboratorien durchgeführt.
Die RTB haben in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und den benachbarten Wasserversorgungen geprüft, ob mit den bestehenden Anlagen alle möglichen Sofortmassnahmen getroffen wurden, um die Belastung des Trinkwassers möglichst gering zu halten.
Als Fazit ist festzuhalten, dass innerhalb von zwei Jahren keine niederschwelligen Anpassungen an den bestehenden Anlagen umgesetzt werden können, die zu einer Verbesserung führen.
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Metolachlor
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Metolachlor ist ein Pflanzenschutzmittel, das seit den späten 1990er Jahren zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird. Es ist vor allem im Anbau von Mais verwendet worden, aber auch in weiteren Kulturen wie Sonnenblumen, Zucker- und Futterrüben, Kürbissen, Bohnen und Chicorée. Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel werden befristet erteilt. Gegen Ablauf der Frist können die Herstellerfirmen eine Erneuerung der Genehmigung beantragen. Weiter lesen...
Messwerte der Metolachlor-Abbauprodukte bei den Grundwasserpumpwerken Hard 1 und 2:
ESA 0.095 µg/l
OXA 0.021 µg/l
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PFAS
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Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind industriell hergestellte Chemikalien, die aufgrund ihrer Struktur sowohl wasserabweisend als auch fettabweisend sind. Sie sind zudem stabil gegenüber Hitze und Säure. Diese Eigenschaften machen sie zu Ausrüstungsstoffen mit einem sehr breiten Anwendungsbereich. Sie werden seit Jahrzehnten beispielsweise in der Textilindustrie (atmungsaktive Outdoor- und Sportbekleidung, Teppiche), Elektronik (Kabel-Isolation, Platinen), Papier- und Druckindustrie (Etiketten, Trennfolien, Lebensmittel-verpackungen, Fotopapier), Feuerlöschschäumen, Teflonpfannen, Skiwachs, Imprägniermitteln und in Kosmetika eingesetzt. Es sind mehrere Tausend Einzelstoffe bekannt, die zu den PFAS zählen. Weiter lesen...
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